Seite wählen

Komponenten für Rollladen- und Fensterbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Ver­brau­cher All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Geschäfts­kun­den

1. All­ge­mei­nes, Gel­tungs­be­reich

1.1
Die auf­ge­führ­ten Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten aus­schließ­lich. Ver­trä­ge mit uns wer­den aus­schließ­lich unter die­sen Bedin­gun­gen abge­schlos­sen. Ent­ge­gen­ste­hen­de, oder von unse­ren Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chen­de Bedin­gun­gen bedür­fen der aus­drück­li­chen und schrift­li­chen Zustim­mung durch uns.

1.2.
Ste­hen abwei­chen­de Bedin­gun­gen den unse­ren gegen­über, oder füh­ren wir Auf­trä­ge
vor­be­halt­los gegen ande­re Geschäfts­be­din­gun­gen durch, so gel­ten sie als nicht ange­nom­men.

1.3
Unse­re Bedin­gun­gen gel­ten
– nur gegen­über Kauf­leu­ten in Sin­ne des § 24 AGBG.
– bei Fol­ge­auf­trä­gen, auch wenn sie nicht noch ein­mal aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den.

 

2. Ange­bo­te, Ange­bots­un­ter­la­gen

2.1
Unse­re Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Auf­trä­ge gel­ten als ange­nom­men, wenn sie von uns bestä­tigt wer­den.

2.2
Die zu unse­rem Ange­bot gehö­ren­den Zeich­nun­gen, Skiz­zen, Kata­log­ab­bil­dun­gen oder Aus­fall­mus­ter sind nur annä­hernd maß-gebend und des­halb nur im Rah­men der zuläs­si­gen Tole­ran­zen ver­bind­lich. Sie begrün­den kei­nen Anspruch dar­auf, dass die bestell­ten Arti­kel in allen Ein­zel­hei­ten den Aus­fall­mus­tern ent­spre­chen. Abwei­chun­gen, die die Gebrauchs­fä­hig­keit oder den Wert der Lie­fe­rung nicht wesent­lich beein­träch­ti­gen, son­dern her­stel­lungs­be­ding­te Abwei­chun­gen wie Maß­to­le­ran­zen, Ge-wichts­schwan­kun­gen, Farb­nu­an­cen gel­ten als akzep­tiert. Hier han­delt es sich nicht um zuge­si­cher­te Eigen­schaf­ten.

2.3
In allen Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Skiz­zen, Kal­ku­la­tio­nen oder sons­ti­gen Unter­la­gen behal­ten wir uns Eigen­tums- und Urhe-ber­recht vor. Die Wei­ter­ga­be an Drit­te bedarf unse­rer Zustim­mung.

2.4
Die wäh­rend der Ange­bots­pha­se von uns getä­tig­te anwen­dungs­tech­ni­sche Bera­tung in Wort und Schrift ist unver­bind­lich, auch in bezug auf etwa­ige Schutz­rech­te Drit­ter und befreit Sie nicht von der eige­nen Prü­fung unse­rer Pro­duk­te auf ihre Eig­nung für die beab­sich­tig­ten Ver­fah­ren und Zwe­cke.

 

3. Prei­se

3.1
Sofern sich aus den Ange­bots­un­ter­la­gen nichts ande­res ergibt, gel­ten die Prei­se ab Werk ein­schließ­lich einer ein­fa­chen, neu­tra­len Kar­ton- Ver­pa­ckung der Arti­kel. Es gel­ten die in unse­rem Kata­log ange­ge­be­nen Ver­pa­ckungs­ein­hei­ten (VE ).

3.2
Kos­ten für ver­bind­li­che Anlie­fe­rungs­ter­mi­ne, Express­gut­ge­büh­ren oder sons­ti­ge Beschleu­ni­gungs­zu­schlä­ge trägt der Käu­fer.

3.3
Die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er ist in unse­ren Prei­sen nicht ent­hal­ten. Sie wird am Tage der Rech­nung­s­tel­lung in der vor­ge-schrie­be­nen Höhe auf die Net­to­prei­se beauf­schlagt.

3.4
Wir behal­ten uns das Recht vor, auf­grund von Tarif­ab­schlüs­sen oder Mate­ri­al­preis­er­hö­hun­gen unse­re Prei­se anzu­pas­sen. Auf Anfor­de­rung wei­sen wir die­se Kos­ten­er­hö­hun­gen nach.

 

4. Zah­lungs­be­din­gun­gen

4.1
Wur­den kei­ne geson­der­ten Zah­lungs­be­din­gun­gen ver­ein­bart, sind unse­re Rech­nun­gen ohne Abzug inner­halb von 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum zu beglei­chen. Eine Zah­lung ist erst dann erfolgt, wenn wir über den Betrag ver­fü­gen kön­nen.

4.2
Bei Zah­lungs­ziel­über­schrei­tung sind wir berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 4% über dem Dis­kont­satz der Euro­päi­schen Zen­tral­bank zu berech­nen, sofern der Schuld­ner nicht nach­weist, dass ein Scha­den über­haupt nicht ent­stan­den oder wesent-lich nied­ri­ger als die oben genann­te Grö­ße ist. Wir sind berech­tigt, einen nach­weis­lich höhe­ren Scha­den in Rech­nung zu stel-len.

4.3
Skon­ti aus Fol­ge­rech­nun­gen wer­den nur gewährt, wenn die vor­her­ge­hen­den Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen rest­los erfüllt sind.

4.4
Schecks wer­den nur zah­lungs­hal­ber zum Ein­zug über­nom­men, wobei wir nicht für recht­zei­ti­ge Prä­sen­ta­ti­on haf­ten.

4.5
Wech­sel wer­den nur nach aus­drück­li­cher Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en erfül­lungs­hal­ber ent­ge­gen­ge­nom­men. Dis­kont und Ein­zugs­spe­sen gehen zu Las­ten des Schuld­ners. Für recht­zei­ti­ge Vor­la­ge und Pro­test über­neh­men wir kei­ne Haf­tung. Bei Zah­lung mit Wech­sel wird kein Skon­to gewährt.

4.6
Der Schuld­ner hat nur ein Zurück­be­hal­tungs­recht, soweit die Ansprü­che unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt wur­den.

 

5. Werk­zeug­kos­ten

5.1
Wer­den von uns Werk­zeu­ge im Auf­trag ange­fer­tigt oder beschafft, stel­len wir hier­für einen Teil der Kos­ten in Rech­nung. Kos­ten für Ent­wurf, Kon­struk­ti­on, Ein­fah­ren, Know How, Instand­hal­tung und Ver­si­che­rung sind hier­bei nicht abge­deckt.

5.2
Die in Rech­nung gestell­ten, antei­li­gen Werk­zeug­kos­ten sind bei Mus­ter­frei­ga­be ohne Abzug zu zah­len.

5.3
Wer­den wäh­rend der Seri­en­fer­ti­gung Werk­zeu­ge aus Grün­den abge­zo­gen, die wir nicht zu ver­tre­ten haben, sind wir berech­tigt, die rest­li­chen, antei­li­gen Kos­ten in Rech­nung zu stel­len.

5.4
Wenn in einem Zeit­raum von mehr als einem Jahr aus einem Werk­zeug kei­ne Tei­le in Auf­trag gege­ben wur­den, sind wir be-rech­tigt, Instand­hal­tungs- und Ver­si­che­rungs­kos­ten in Rech­nung zu stel­len.

 

6. Lie­fer- und Leis­tungs­zeit

6.1
Mit Klar­stel­lung aller tech­ni­schen und auf­trags­be­zo­ge­nen Anga­ben beginnt die Lie­fer- oder Leis­tungs­frist.

6.2
Wir sind bemüht, den in der Auf­trags­be­stä­ti­gung ange­ge­be­nen Lie­fer­ter­min ein­zu­hal­ten. Wur­de ein Ter­min fest zuge­sagt, so gilt die­ser als ein­ge­hal­ten, wenn die Ware zu dem Zeit­punkt ver­sandt wur­de.

6.3
Wir sind zu Teil­lie­fe­run­gen oder – Leis­tun­gen jeder­zeit berech­tigt. Jede Teil­lie­fe­rung gilt als geson­der­tes Geschäft. Die Erfül­lung oder Nicht­er­fül­lung einer sol­chen, ist ohne Ein­fluss auf die ande­re.

6.4
Erhal­ten wir, nach­dem wir bereits in Ver­zug gera­ten sind, eine ange­mes­se­ne Nach­frist mit Auf­trags- Rück­tritts­dro­hung , so ist der Käu­fer berech­tigt nach Ablauf die­ser Frist vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Scha­den­er­satz­an­sprü­che wegen Nicht­er­fül­lung in Höhe des nach­ge­wie­se­nen Scha­dens ste­hen dem Käu­fer nur zu, wenn der Ver­zug aus Vor­satz, gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder einer sons­ti­gen, wesent­li­chen Pflicht­ver­let­zung beruht.

6.5
Kommt der Käu­fer in Annah­me­ver­zug oder ver­letzt er sons­ti­ge Mit­wir­kungs­pflich­ten, so sind wir berech­tigt, den uns ent­stan­de-nen nach­weis­li­chen Scha­den in Rech­nung zu stel­len. Hier­bei geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs, oder einer zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der Ware in dem Zeit­punkt auf den Käu­fer über, in dem die­ser in Annah­me­ver­zug gerät.

 

7. Gefahren­über­gang

7.1
Bei der Preis­stel­lung ab Werk beginnt der Gefahren­über­gang an den Käu­fer nach dem Bela­den der Lie­fe­rung auf den LKW der Spe­di­ti­on oder des Selbst­ab­ho­lers.

7.2
Bei der Preis­stel­lung frei Haus ist die Lie­fe­rung durch unse­re Trans­port­ver­si­che­rung abge­deckt. Der Gefahren­über­gang beginnt mit dem Ent­la­den des Lkws.

 

8. Gewähr­leis­tung

8.1
Anwen­dung, Ver­wen­dung und Ver­ar­bei­tung unse­rer Arti­kel erfolgt außer­halb unse­rer Kon­troll­mög­lich­kei­ten und sind somit nicht in unse­rer Ver­ant­wor­tung. Wir lie­fern kos­ten­lo­se Aus­fall­mus­ter für den vor­ge­se­he­nen Ein­satz­fall. Die­se sind von den Anwen-dern/ Ver­ar­bei­tern nach den Regeln der Tech­nik zu prü­fen. Wir gewähr­leis­ten eine gleich­blei­ben­de Qua­li­tät unse­rer Arti­kel. Auf Wunsch lie­fern wir hier­zu Daten­blät­ter der ver­ar­bei­te­ten Kunst­stof­fe.

8.2
Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt ein Jahr, gerech­net ab Gefahren­über­gang. Die Gewähr­leis­tungs­rech­te set­zen vor­aus, dass die Rege­lun­gen des § 377 und 378 HGB zur Unter­su­chungs- und Rüge­pflicht ein­ge­hal­ten wur­den.

8.3
In unse­ren Ver­pa­ckungs­ein­hei­ten lie­gen Kon­troll­zet­tel , die uns im Fal­le einer Man­gel­rü­ge aus­zu­hän­di­gen sind. So ist die Rück­ver­folg­bar­keit des Her­stel­lungs­pro­zes­ses mit all sei­nen Para­me­tern gege­ben.

8.4
Liegt ein von uns zu ver­tre­ten­der Man­gel an den Arti­keln vor, sind wir nach unse­rer Wahl zur Man­gel­be­sei­ti­gung oder Ersatz­lie-ferung berech­tigt. Wir tra­gen die Kos­ten der Man­gel­be­sei­ti­gung, soweit sich die­se nicht dadurch erhö­hen, dass die Arti­kel nach einem ande­ren Ort als dem Erfül­lungs­ort ver­bracht wur­den. Sind wir zur Man­gel­be­sei­ti­gung nicht in der Lage oder bereit, ver-zögert sie sich über die ver­ein­bar­te Frist hin­aus, aus Grün­den die wir zu ver­tre­ten haben, oder schlägt die Man­gel­be­sei­ti­gung sonst­wie fehl, so ist der Käu­fer wahl­wei­se zur Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­tra­ges ( Wand­lung) oder zur Her­ab­set­zung des Kauf­prei­ses ( Min­de­rung) berech­tigt.

8.5
Wei­te­re Ansprü­che des Käu­fers sind aus­ge­schlos­sen. Wir haf­ten nicht für Schä­den, die nicht am Lie­fer­ge­gen­stand selbst ent­stan­den sind. Hier­zu zäh­len ent­gan­ge­ner Gewinn oder sons­ti­ge Ver­mö­gens­schä­den des Auf­trag­ge­bers.

 

9. Haf­tung

9.1
Haf­tung bei Lie­fer­ver­zug durch Zufall, Kata­stro­phen, Streiks oder höhe­rer Gewalt wird nicht über­nom­men. Wir sind bemüht, jede Lie­fe­rung so schnell wie mög­lich zu erle­di­gen, ohne jedoch eine Gewähr für die Ein­hal­tung eines Lie­fer­ter­mins zu über-neh­men.

9.2
Eine Haf­tung im Rah­men des Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz­tes ist auf die Ersatz­leis­tun­gen unse­rer Pro­dukt- Haft­pflicht­ver­si­che­rung beschränkt. Auf Wunsch erhält der Käu­fer Ein­blick in unse­re Ver­si­che­rungs­po­li­ce.

9.3
Ist unse­re Haf­tung aus­ge­schlos­sen oder beschränkt, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung unse­rer Mit­ar­bei­ter und Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen.

 

10. Eigen­tums­vor­be­halt

10.1
Die von uns gelie­fer­ten Waren blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung sämt­li­cher For­de­run­gen, auch der von uns künf­tig ent-ste­hen­den For­de­run­gen aus der Geschäfts­ver­bin­dung, unser Eigen­tum.

10.2
Ein Eigen­tums­er­werb des Käu­fers an der Vor­be­halts­wa­re nach § 950 BGB im Fal­le der Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung der Vor-behalts­wa­re zu einer neu­en Sache ist aus­ge­schlos­sen. Wir erwer­ben das Mit­ei­gen­tum an der neu­en Sache im Wert zu unse-rem Ver­kaufs­preis.

10.3
For­de­run­gen des Käu­fers aus einem Wei­ter­ver­kauf oder einer Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­wa­re wer­den bereits jetzt an uns in unse­rer Kauf­preis­hö­he abge­tre­ten.

10.4
Zugrif­fe drit­ter Per­so­nen auf unse­ren unter Eigen­tums­vor­be­halt ste­hen­den Waren oder For­de­run­gen sind uns unver­züg­lich anzu­zei­gen, damit wir Kla­ge gemäß § 771 ZPO erhe­ben kön­nen. Soweit drit­te Per­so­nen nicht in der Lage sind, uns die gericht-lichen und außer­ge­richt­li­chen Kos­ten einer Kla­ge gemäß § 771 ZPO zu erstat­ten, haf­tet der Käu­fer für den uns ent­stan­de­nen Aus­fall.

10.5
Der Käu­fer hat unse­re unter Eigen­tums­vor­be­halt ste­hen­den Waren gegen Feu­er und Dieb­stahl zu ver­si­chern. Ansprü­che gegen die Ver­si­che­rung aus einem Scha­dens­fall wer­den bereits heu­te an uns in Kauf­preis­hö­he der Vor­be­halts­wa­re abge­tre­ten.

 

11. Anwend­ba­res Recht, Gerichts­stand, Teil­nich­tig­keit

11.1
Für die­se Geschäfts­be­din­gun­gen und die gesam­ten Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Käu­fer und uns gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

11.2
Lauf ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmit­tel­bar und mit­tel­bar erge­ben­den Strei­tig-kei­ten.

11.3
Soll­ten eine oder meh­re­re Klau­seln unse­rer Geschäfts­be­din­gun­gen, oder eine Bestim­mung im Rah­men sons­ti­ger Ver­ein­ba­run-gen, unwirk­sam sein oder wer­den, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bedin­gun­gen nicht berührt.

 


All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Geschäfts­kun­den All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Ver­brau­cher

 

1. All­ge­mei­nes, Gel­tungs­be­reich

1.1.
Die Fir­ma Gei­er + Trap­per GmbH + Co. KG
Rüb­lan­de­ner Stra­ße 44
91 242 Otten­so­os

pro­du­ziert und ver­treibt Roll­la­den­zu­be­hör und Spritz­guss­tei­le für den Fens­ter­bau.

1.2.
Die auf­ge­führ­ten Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten aus­schließ­lich. Ver­trä­ge mit uns wer­den nur unter die­sen Bedin­gun­gen abge-schlos­sen. Ent­ge­gen­ste­hen­de, oder von unse­ren Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chen­de Bedin­gun­gen bedür­fen der aus­drück­li-chen und schrift­li­chen Zustim­mung durch uns.

1.3.
Unse­re Bedin­gun­gen gel­ten
– nur gegen­über Ver­brau­cher gem. § 13 BGB n. F. jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu nicht gewerb­li­chen oder beruf­li­chen Zwe­cken abschließt. Ver­brau­cher ist somit auch jeder Gewer­be­trei­ben­de oder Berufs­tä­ti­ge, solan­ge die bestell­te Ware einem pri­va­ten Zweck dient.
– bei Fol­ge­auf­trä­gen, auch wenn sie nicht noch ein­mal aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den. 2. Ange­bo­te
Unse­re Ange­bo­te hin­sicht­lich der Arti­kel, Men­ge und Neben­leis­tun­gen im Waren­korb sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Auf-trä­ge gel­ten als ange­nom­men, wenn wir nicht kurz­fris­tig den Auf­trag ableh­nen. Tech­ni­sche Ände­run­gen blei­ben aus­drück­lich vor­be­hal­ten. 3. Prei­se

3.1.
Unse­re Prei­se sind grund­sätz­lich die im Waren­korb unse­rer Web­sei­te zur Zeit der Bestel­lung genann­ten Prei­se. Preis­kor­rek­tu-ren durch Tipp­feh­ler oder Kal­ku­la­ti­ons­irr­tü­mer behal­ten wir uns vor. Die Prei­se in den Lis­ten bezie­hen sich auf EURO / Stück, wenn nicht anders ange­ge­ben. Abzü­ge wie Skon­to oder sons­ti­ge Preis­nach­läs­se wer­den nicht akzep­tiert.

3.2.
Die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er ist in unse­ren Prei­sen ent­hal­ten und in der Rech­nung aus­ge­wie­sen. Ver­pa­ckungs- und Trans-port­kos­ten trägt der Ver­brau­cher. Die Preis­staf­fe­lun­gen sind im Waren­korb ent­hal­ten. Kos­ten für ver­bind­li­che Anlie­fe­rungs­ter-mine, Express­gut­ge­büh­ren oder sons­ti­ge Beschleu­ni­gungs­zu­schlä­ge wer­den zusätz­lich berech­net.

3.3.
Bei Teil­lie­fe­run­gen, die durch uns ver­an­lasst oder ange­bo­ten wer­den, erfol­gen Nach­lie­fe­run­gen ver­sand­kos­ten­frei.

3.4.
Ver­pa­ckun­gen sind pau­schal ver­rech­net und wer­den Eigen­tum des Ver­brau­chers.

3.5.
Die Trans­port­kos­ten sind abhän­gig von der Lie­fer­adres­se. Bevor­zugt soll­ten Fir­men­adres­sen oder sol­che Anschrif­ten ange­ge-ben wer­den, bei denen jeder­zeit ein Paket in Emp­fang genom­men wer­den kann ( z.B. Pick- up- Sta­tio­nen, Shop­ping Box oder ande­re).

 

4. Zah­lung und Lie­fe­rung

4.1.
Soweit nicht anders ver­ein­bart, sind die Rech­nun­gen sofort und ohne Abzug zu zah­len. Die Zah­lungs­ar­ten sind in der Web­sei­te ange­ge­ben.

4.2.
Kos­ten, die durch Rück­bu­chun­gen einer Zah­lungs­trans­ak­ti­on man­gels Deckung oder auf­grund vom Ver­brau­cher falsch über­mit-tel­te Daten ent­ste­hen, wer­den dem Ver­brau­cher berech­net.

4.3.
Eine Auf­rech­nung ist außer von uns aner­kann­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­for­de­run­gen nicht zuläs­sig. Die Zu-rück­be­hal­tung von Zah­lun­gen durch den Ver­brau­cher wegen Gegen­an­sprü­chen aus ande­ren Ver­trags­ver­hält­nis­sen ist aus­ge­schlos­sen.

4.4.
Die Aus­lie­fe­rung der bestell­ten Ware erfolgt nach Zah­lungs­ein­gang auf das von uns in der Web­sei­te ange­ge­be­ne Kon­to.

 

5. Gefahren­über­gang und Gewähr­leis­tung

5.1.
Der Gefahren­über­gang erfolgt bei der Über­ga­be der Sen­dung an den Ver­brau­cher oder an den Emp­fän­ger der ange­ge­be­nen Lie­fer­an­schrift.
Die Gewähr­leis­tung beginnt mit der Ablie­fe­rung der Ware. Die Gewähr­leis­tungs­fris­ten rich­ten sich nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen.

5.2.
Män­gel durch Falsch­lie­fe­run­gen oder Trans­port­schä­den sind inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schrift­lich anzu­zei­gen.

5.3.
Unse­re Arti­kel wur­den von bekann­ten Sys­tem­her­stel­lern nach den Regeln der Tech­nik geprüft und befin­den sich seit län­ge­rer Zeit im Ein­satz. Wir, als zer­ti­fi­zier­tes Unter­neh­men nach DIN EN ISO 9001: 2000, gewäh­ren eine gleich­blei­ben­de Qua­li­tät unse­rer Arti­kel. Anwen­dung, Ver­wen­dung und Ver­ar­bei­tung unse­rer Arti­kel erfolgt außer­halb unse­rer Kon­troll­mög­lich­kei­ten und sind somit nicht in unse­rer Ver­ant­wor­tung.

 

6. Haf­tung

6.1
Haf­tung bei Lie­fer­ver­zug durch Zufall, Kata­stro­phen, Streiks oder höhe­rer Gewalt wird nicht über­nom­men. Wir sind bemüht, jede Lie­fe­rung so schnell wie mög­lich zu erle­di­gen, ohne jedoch eine Gewähr für die Ein­hal­tung eines Lie­fer­ter­mins zu über­neh­men.

6.2
Eine Haf­tung im Rah­men des Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz­tes ist auf die Ersatz­leis­tun­gen unse­rer Pro­dukt- Haft­pflicht­ver­si­che­rung beschränkt.

6.3
Ist unse­re Haf­tung aus­ge­schlos­sen oder beschränkt, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung unse­rer Mit­ar­bei­ter, Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen.

 

7. Eigen­tums­vor­be­halt

Sämt­li­che von uns gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung und Aus­gleich aller Ansprü­che aus der Geschäfts­ver­bin­dung unser Eigen­tum.

 

8. Wider­rufs­recht und Rück­sen­de­pflicht

8.1.
Gemäß des § 3 Fern­AbsG kann der Ver­brau­cher den Ver­trag inner­halb von 2 Wochen ohne Anga­be von Grün­den wider­ru­fen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Der Wider­ruf kann per Email erfol­gen. Die Frist ist bei recht­zei­ti­ger Absen­dung gewahrt.

8.2.
Das Wider­rufs­recht erlischt spä­tes­tens 4 Mona­te nach Erhalt der Ware.

8.3.
Die Ver­pflich­tung zur Rück­sen­dung obliegt dem Ver­brau­cher. Trans­port­kos­ten bis zu EURO 40,00 trägt der Ver­brau­cher.

 

9. Anwend­ba­res Recht, Gerichts­stand, Teil­nich­tig­keit

9.1
Für die­se Geschäfts­be­din­gun­gen und die gesam­ten Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Käu­fer und uns gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

9.2
Lauf ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmit­tel­bar und mit­tel­bar erge­ben­den Strei­tig-kei­ten.

9.3
Soll­ten eine oder meh­re­re Klau­seln unse­rer Geschäfts­be­din­gun­gen, oder eine Bestim­mung im Rah­men sons­ti­ger Ver­ein­ba­run-gen, unwirk­sam sein oder wer­den, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bedin­gun­gen nicht berührt.